Moonlight Schoppe

Probenbetrieb wieder aufgenommen!
17. Juni 2020
Moonlight Schoppe – Resümee
14. Juli 2020

"MGV Moonlight Schoppe"
an 2 Donnerstagen im Juli"

Der MGV hat sich Gedanken gemacht, wie man nach den vergangenen Monaten das Miteinander in unserem Dorf wieder etwas fördern könnte, ohne hierbei die aktuellen und zweifelsfrei notwendigen Regeln des Umgangs miteinander zu verletzen.

Wir haben ein kleines Konzept entwickelt, wie wir im Freien und mit ausreichend Fläche die Selzerinnen und Selzer „bewirten" können und somit die dörfliche Kommunikation unterstützen würden. Wir möchten dieses Konzept an 2 Donnerstagen im Juli (09.07. sowie 23.07.) als „Moonlight Schoppe“ umsetzen und laden Euch ein, als unser Gast am Markttag, jedoch abseits vom Marktgeschehen, von 16:00 bis 21:00 das Miteinander wieder etwas zu pflegen.
Unsere Idee ist mit den Verantwortlichen der Gemeinde abgestimmt und wird unter uneingeschränkter Berücksichtigung der COVID-Regelungen wie nachfolgend beschrieben durchgeführt.

Durchführungsort
Der "MGV Moonlight Schoppe" findet im Hof unseres Sangesbruders Klaus-Otmar Binzel und seiner Frau Annette statt. Die Veranstaltung wird ausschliesslich im Freien durchgeführt und orientiert sich somit an der aktuellen Version 10 der Corona-Verordnung (§1 – ….. vorzugsweise im Freien…). Bei schlechten Witterungsbedingungen muss der Termin daher leider ersatzlos gestrichen werden.
Wir werden Biertisch-Garnituren zur Verfügung stellen, sodass Ihr als Gast einen festen Sitzplatz einnehmen könnt. Maskenpflicht entfällt am Tisch.

Desinfektion
Desinfektionsstationen werden zur Verfügung stehen.

Kontaktdaten
Wir stellen die Kontaktnachverfolgbarkeit gemäss §1 Abs.8 sicher, was im Umkehrschluss bedeutet, dass sich jeder Gast zu einer Kontakterfassung bereit erklärt (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer).

Speisen und Getränke
Es werden lediglich Getränke gereicht, keine Speisen.
Der Schankbereich wird durch Trennscheiben aus Plexiglas vom Gastbereich getrennt.
Als Gast erklärt Ihr Euch einverstanden, das der Verzehr der Getränke verordnungsgerecht ausschliesslich an Tischen erfolgt (§7 Abs.3).
Wir bitten um Verständnis, dass wir Euch nicht bewirten können, sofern nicht sichergestellt ist, dass Ihr einen Sitzplatz einnehmen könnt (z.B. weil alle Sitzplätze belegt sind).

Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Der Vorstand des MGV Selzen

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